| Die GPL-Lizenz:
 §§§document
Deutsche Übersetzung der GNU General Public License
 Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
von Katja Lachmann Übersetzungen ,
 überarbeitet von Peter Gerwinski
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
 
 Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der GNU 
General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch 
nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung. Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als rechtskräftigen Ersatz 
für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfältig von
Anwälten überprüft wurde, können die Übersetzer nicht garantieren, daß die 
Übersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie 
sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL
gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion. Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese 
Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene 
Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der
Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige 
Originalversion. 
 
 This is a translation of the GNU General Public License into German. This 
translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding, 
but it is not an official or legally approved translation. The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and 
has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU General Public 
License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and
therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal
meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure whether your 
planned activities are permitted by the GNU General Public License, please refer
to the authentic English version. The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs; instead,
please use the authentic English version published by the Free Software
Foundation. GNU General Public LicenseDeutsche Übersetzung der Version 2, Juni
1991 Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
 Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt. 
 Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige Originalversion! VorwortDie meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die 
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz
dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine 
Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen,
daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil 
der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für
alle anderen Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt 
haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme
anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation 
unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License , der
Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die 
GNU Library Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst -
Anmerkung des Übersetzers.] 
 Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht 
auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn 
Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die
Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - 
und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
 Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese 
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie 
verändern.
 Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst
haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen 
Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den
Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen 
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
 Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software 
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an,
die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten 
und/oder zu verändern.
 Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen,
daß jeder erfährt, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn 
die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir,
daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit 
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen. 
 Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch 
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren
eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, daß 
das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt,
daß jedes Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden 
muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
 Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung: 
 Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz 
Bedingungen für die Vervielfältigung,
 Verbreitung und Bearbeitung
§§§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das 
Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder 
Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm
basierendes Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des 
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere 
Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im 
folgenden als ,,Sie`` angesprochen.
 Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden
von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. 
Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die
Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf 
dem Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe
durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den 
Funktionen des Programms ab.
 §§§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes
des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. 
Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, 
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert
lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem 
Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
 Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie
es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für das Programm 
anbieten.
 §§§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie 
dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden 
genannten Bedingungen erfüllt werden:
 
1. 
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen,
der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung 
hinweist.
2.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte 
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne 
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
3.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv 
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder 
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), 
und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie 
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem 
Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
 Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn 
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich 
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke 
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß 
die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt 
werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
 Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die 
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte
zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren 
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben. 
 Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das 
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium 
dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
 §§§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der 
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, daß Sie außerdem
eine der folgenden Leistungen erbringen:
 
1.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen 
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen 
muß. Oder:
2.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang 
gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht 
höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -,
wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für 
den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
3.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der 
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn 
Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.) 
 Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein 
ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette Quelltext``: Der Quelltext aller
im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen 
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der 
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als
Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des 
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft - es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. 
 Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch 
erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird,
so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als 
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den
Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren. 
 §§§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter 
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, 
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen 
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen. 
 §§§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht 
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten. 
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht
anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) 
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und
mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und 
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
 §§§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen 
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen 
keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung 
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
 §§§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) 
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese 
Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser 
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie
als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent 
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann 
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten. 
 Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten 
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten. 
 Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente 
oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität 
des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge 
zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber,
zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß. 
 Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz 
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
 §§§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte 
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische 
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die 
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben. 
 §§§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit 
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der 
gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden. 
 Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem 
Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder ,,jeder späteren Version`` (``any later version'') unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen
oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software 
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free 
Software Foundation veröffentlicht wurde.
 §§§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, 
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die
unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie 
an die Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software
abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen 
und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
 Keine Gewährleistung§§§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber 
und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine
Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht 
begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das
volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten
für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. §§§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter,
der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen
gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des
Programms folgen (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen 
getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder
Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war. Ende der BedingungenGNU General Public License
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 Copyright © 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, Nikos Drakos, Computer
Based Learning Unit, University of Leeds.
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 The translation was initiated by Peter Gerwinski on 10/16/2000
 Peter Gerwinski
 10/16/2000
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